Was man bei Ärger im Urlaub tun kann

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Für viele steht er noch bevor, einige sind schon wieder retour. Konsumenten haben Rechte, wenn der Urlaub ein Albtraum war. Die AK gibt Tipps, wie man sich bei Flugverspätungen, Pleite einer Airline, Reisemängel und Co wehren kann.

Endlich weg – aber oft schmeißen Konsumenten ihre Nerven schon am Flughafen hin. Die AK gibt Tipps:

1. Flugverspätung – was ihr wann bekommt

Wenn ihr von einem EU-Staat aus oder aus einem Nicht-EU-Land in die EU (Fluglinie hat Sitz in EU) fliegt, so habt ihr bei Verspätungen bestimmte Rechte. Bei zwei Stunden Verspätung beim Abflug habt ihr Anspruch auf Verpflegung, Anrufe oder Hotelunterbringung, wenn nötig. Ab drei Stunden oder mehr gibt es bei einer verspäteten Ankunft gestaffelt nach Flugstrecke: bis 1.500 km 250 Euro, von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro, über 3.500 km 600 Euro. Kein Geld gibt es, wenn sich der Flug wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (etwa Vulkanausbruch) verspätet.

2. Verspätetes Gepäck – es kann Geld geben

Die Fluglinie haftet bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro. Der Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen nach Übergabe des Reisegepäcks an die Airline angezeigt werden. Nötige Dinge könnt ihr kaufen. Was ist nötig? Das hängt von der Reise ab – haltet eure Kosten möglichst gering!

3. Reisemängel – Geld retour

Lärm von der nahegelegenen Baustelle, Kakerlaken im Zimmer, … – das sind Gewährleistungsansprüche. Ihr habt ein Recht auf Preisminderung: Unbedingt Mängel vor Ort der Reiseleitung mittteilen. Dokumentiert alles, macht Fotos. Macht nach der Rückkehr eure Ansprüche beim Veranstalter schriftlich geltend. Lasst euch nicht mit Gutscheinen abspeisen. Die Frankfurter Liste bietet eine Orientierung, wie viel Sie zurückfordern können.

4. Teurer Check-in

Ryanair und Laudamotion verrechnen für den Check-in am Schalter, auch wenn er online nicht funktioniert, 55 Euro pro Person und Strecke. Wizz Air 30 Euro. AK und VKI haben bereits Klagen eingebracht, denn die Ausstellung einer Bordkarte und der Check-in sollten bereits im Flugpreis inkludiert sein. Gebt zu verstehen, dass ihr mit der Zahlung der Gebühren nicht einverstanden seid. Fordert das Unternehmen in der Folge schriftlich zur Rückerstattung dieser Gebühren auf.

5. Spesenfallen beim Zahlen mit Plastikgeld

Verwendet ihr die Bankomat- oder Kreditkarte außerhalb des Euro-Raumes, können je nach Bank bzw. Kreditkartenunternehmen unterschiedlich hohe Spesen anfallen. Vorsicht beim Geldabheben mit Kreditkarte: Das kostet immer – egal ob im Euro-Raum oder außerhalb. Speseninfos gibt es unter: www.bankenrechner.at/zahlkartenrechner

6. Kostenfallen bei Handy-Nutzung

‚Roam like at home‘ gilt nur innerhalb der EU. In Nicht-EU Ländern oder auch bei Kreuzfahrten solltet ihir sich vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten, vor allem für Telefonieren und Internetsurfen informieren.

Mehr Infos, Tipps und Broschüren unter wien.arbeiterkammer.at/reise.